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   OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62419
OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14 (https://dejure.org/2015,62419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2015 - 3 O 272/14 (https://dejure.org/2015,62419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2015 - 3 O 272/14 (https://dejure.org/2015,62419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 611 ; BGB § 675
    Abweisung der Schadensersatzklage gegen eine Rechtsanwältin wegen unterlassener Geltendmachung von Trennungsunterhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Hat der Mandant seinem Rechtsanwalt nur einen beschränkten Auftrag erteilt, kann er ihm grundsätzlich nicht vorwerfen, er habe zwar seinen Auftrag fehlerlos erledigt, hätte aber zur Verhinderung eines anderweitig verursachten Schadens über sein Mandat hinausgehen müssen (Fischer/Vill u.a., Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 17 unter Hinweis auf BGH, NJW 1996, 2929, 2931 und NJW 1997, 2168, 2169).

    Der Rechtsanwalt muss die zugrundeliegenden, für die rechtliche Prüfung bedeutsamen Umstände und Vorgänge klären, indem er den Mandant befragt und von diesem entsprechende Unterlagen erbittet (BGH, NJW 1997, 2168, 2169 f.).

    b) Im Regressfall hat der Mandant als Anspruchsteller Inhalt und Umfang des Auftrags zu beweisen, aus dem er seine Ersatzforderung herleitet (Fischer/Vill u.a., Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 32 unter Hinweis auf BGH NJW 1997, 2168, 2169).

    Wird eine Erklärung des Auftraggebers, die entweder ein beschränktes Mandat oder ein unbeschränktes Mandat zum Inhalt haben kann, bei Abschluss des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags abgegeben, so ist der Wille der Vertragspartner im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGH, NJW 1997, 2168, 2169).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Hat der Mandant seinem Rechtsanwalt nur einen beschränkten Auftrag erteilt, kann er ihm grundsätzlich nicht vorwerfen, er habe zwar seinen Auftrag fehlerlos erledigt, hätte aber zur Verhinderung eines anderweitig verursachten Schadens über sein Mandat hinausgehen müssen (Fischer/Vill u.a., Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 17 unter Hinweis auf BGH, NJW 1996, 2929, 2931 und NJW 1997, 2168, 2169).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Dem Mandanten soll die eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber ermöglicht werden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (vgl. BGH, NJW 1988, 563, 566; NJW 1992, 1159, 1160; NJW 2009, 3025 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 75/10

    Regressprozess gegen den Rechtsanwalt: Ausreichender Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Da es sich bei dem zwischen den Parteien geführten Gesprächen um Vier-Augen-Gespräche der Parteien handelt, hat der Senat zum Zweck der Beweiserhebung eine Anhörung beider Parteien auf der Grundlage des § 141 ZPO vorgenommen (vgl. BGH, NJW 2011, 2889 Rn. 19; Fischer/Vill u.a., Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 4 Rn. 22).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Dabei richten sich die konkreten Pflichten nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalls (BGH, NJW 1988, 1079, 1080 und NJW-RR 1990, 1241, 1242).
  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Dem Mandanten soll die eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber ermöglicht werden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (vgl. BGH, NJW 1988, 563, 566; NJW 1992, 1159, 1160; NJW 2009, 3025 Rn. 9).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Dabei richten sich die konkreten Pflichten nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalls (BGH, NJW 1988, 1079, 1080 und NJW-RR 1990, 1241, 1242).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2015 - 3 O 272/14
    Dem Mandanten soll die eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber ermöglicht werden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (vgl. BGH, NJW 1988, 563, 566; NJW 1992, 1159, 1160; NJW 2009, 3025 Rn. 9).
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